Steuer- und Hebesätze der Stadt Naunhof
Folgende Hebesätze zur Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer werden in Naunhof angewendet:
- Grundsteuer A: 380%
- Grundsteuer B: 485%
- Gewerbesteuer: 460%
Für Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer und Vergnügungssteuer verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Satzungen.