Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Vorschlagslisten Schöffenwahl zur öffentlich Einsichtnahme bis 18.07.

Naunhof, den 14. 07. 2023

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof zur Schöffenwahl 2024 bis 2028

 

Die Vorschlagslisten der Stadt Naunhof für die Schöffenwahl liegen in der Zeit vom

Dienstag, den 11.07.2023 bis Dienstag, den 18.07.2023

während der Dienststunden in der

Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.12

öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist bei der Stadt Naunhof schriftlich oder zur Niederschrift oder beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden durften oder nach den Nummern 6 und 7 der Verwaltungsvorschrift Schöffen- und Jugendschöffenamt nicht aufgenommen werden sollen (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetztes).

 

 
Veranstaltungen