Vorschlagslisten Schöffenwahl zur öffentlich Einsichtnahme bis 18.07.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof zur Schöffenwahl 2024 bis 2028
Die Vorschlagslisten der Stadt Naunhof für die Schöffenwahl liegen in der Zeit vom
Dienstag, den 11.07.2023 bis Dienstag, den 18.07.2023
während der Dienststunden in der
Stadtverwaltung Naunhof, Markt 1, 04683 Naunhof, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.12
öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist bei der Stadt Naunhof schriftlich oder zur Niederschrift oder beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden durften oder nach den Nummern 6 und 7 der Verwaltungsvorschrift Schöffen- und Jugendschöffenamt nicht aufgenommen werden sollen (§ 37 des Gerichtsverfassungsgesetztes).